Wenn ich Sie gegenüber Dritten vertreten soll, ist es erforderlich, dass Sie mich offiziell bevollmächtigen. Schicken sie mir dazu eine ausgefüllte Prozessvollmacht bzw. außergerichtliche Vollmacht im Original zu.
Haben Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung für außergerichtliche Angelegenheiten, kann ich diese für Sie mit dem Beratungshilfe-Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn mir unterzeichnet zu. Für die Unterstützung in gerichtlichen Angelegenheiten verwenden Sie bitte den Prozesskostenhilfe-Antrag.
Für Rückfragen zu Voraussetzungen und zum Ausfüllen dürfen Sie mich natürlich gerne kontaktieren.
Prozessvollmacht
Aussergerichtliche-Vollmacht
Beratungshilfe-Antrag
Prozesskostenhilfe-Antrag
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